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Risiken beim Cloud Computing


Bayerns Verbraucherministerin Dr. Beate Merk: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cloud Computing-Angebote kritisch unter die Lupe nehmen
"Wer sicher sein will, dass die eigenen Daten in der digitalen Wolke unangetastet bleiben, sollte genau hinschauen"


(24.01.13) - Bayerns Verbraucherministerin Dr. Beate Merk erklärt zu Risiken beim Cloud Computing, das sich im Jahr 2013 weiter zunehmender Beliebtheit unter Privatnutzern erfreuen dürfte: "Gerade bei kostenlosen Angeboten eröffnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Anbieter oft weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten. Der Verkauf der Daten ist hier schließlich die einzige Einnahmequelle. Es lohnt sich also, den Vertrag bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kritisch unter die Lupe zu nehmen und sich ggf. auch ein für kostenpflichtiges Angebot zu entscheiden."

Ein Augenmerk ist außerdem auf die Seriosität und das Sicherheitskonzept des Anbieters zu legen. Merk: "Nichts ist ärgerlicher, als dass zum gewünschten Zeitpunkt aus technischen Gründen nicht auf die Daten oder Anwendungen zugegriffen werden kann oder die Daten gar aus Versehen vernichtet worden sind. Und auch in der Wolke gilt bei personenbezogenen Daten: Weniger ist Mehr!"

Beim Could Computing wird ein Teil der Hard- oder der Software nicht mehr vom Nutzer selbst betrieben, sondern bei einem oder mehreren Anbietern als Dienst gemietet. Die Anwendungen und Daten befinden sich dann nicht mehr auf dem lokalen Rechner, sondern auf wechselnden Servern, meist ohne dass man weiß, wo genau sie sich gerade befinden. Sie schweben sozusagen in der "Cloud" (engl. für "Wolke"). Der Zugriff erfolgt über das Internet.

Verbraucherministerin Merk abschließend: "Unbestreitbar bietet Cloud Computing auch den Privatnutzern viele Vorteile - die jederzeitige Verfügbarkeit der Daten von jedem internetfähigen Gerät, der Zugriff auf die neuesten Programme und die regelmäßig erstellten Backups, um nur einige zu nennen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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