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Unterstützungszentrum für Cybersicherheit


EU-Kommission stellt Aktionsplan zum Schutz des Gesundheitswesens vor Cyberangriffen vor
In dem Aktionsplan wird unter anderem vorgeschlagen, dass die EU-Cybersicherheitsagentur ENISA ein europaweites Unterstützungszentrum für Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister einrichtet


Die Europäische Kommission hat einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern vorgestellt. Präsidentin von der Leyen hatte diesen Aktionsplan in ihren politischen Leitlinien als eine der wichtigsten Prioritäten der ersten 100 Tage ihrer neuen Amtszeit angekündigt. Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um das Gesundheitswesen besser vor Cyberbedrohungen zu schützen. Durch die Verbesserung der Kapazitäten von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern in Bezug auf die Erkennung von Bedrohungen, die entsprechende Abwehrbereitschaft und die Reaktionsfähigkeit wird sie dazu beitragen, ein sichereres und weniger gefährdetes Umfeld für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe zu schaffen.

Die Digitalisierung revolutioniert die Gesundheitsversorgung und ermöglicht bessere Dienstleistungen für die Patientinnen und Patienten durch Innovationen wie elektronische Patientenakten, Telemedizin und KI-gestützte Diagnostik. Jedoch können Cyberangriffe medizinische Eingriffe verzögern, Notaufnahmen zum Stillstand bringen und lebenswichtige Dienste stören, was sich in schweren Fällen unmittelbar auf das Leben der Europäerinnen und Europäer auswirken könnte. 2023 meldeten die Mitgliedstaaten 309 schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle im Gesundheitswesen – mehr als in jedem anderen kritischen Sektor.

In dem Aktionsplan wird unter anderem vorgeschlagen, dass die EU-Cybersicherheitsagentur ENISA ein europaweites Unterstützungszentrum für Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister einrichtet, um ihnen maßgeschneiderte Anleitungen, Instrumente, Dienste und Schulungen zur Verfügung zu stellen. Die Initiative baut auf dem umfassenderen EU-Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in allen kritischen Infrastrukturen auf und ist die erste sektorspezifische Initiative, mit der das gesamte Spektrum der EU-Cybersicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden soll.

Kurz gesagt dreht sich der Aktionsplan um vier Prioritäten:

>> Bessere Prävention. Der Plan trägt dazu bei, die Kapazitäten des Gesundheitswesens zur Prävention von Cybersicherheitsvorfällen durch verbesserte Vorsorgemaßnahmen wie Leitlinien für die Umsetzung kritischer Verfahren im Bereich der Cybersicherheit aufzubauen. Ferner können die Mitgliedstaaten Cybersicherheitsgutscheine einführen, um kleinste, kleine und mittlere Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister finanziell zu unterstützen. Die EU wird darüber hinaus Lernressourcen im Bereich der Cybersicherheit für Angehörige der Gesundheitsberufe entwickeln.

>> Bessere Erkennung und Ermittlung von Bedrohungen. Das Unterstützungszentrum für Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister wird bis 2026 einen EU-weiten Frühwarndienst aufbauen, der echtzeitnahe Warnmeldungen zu potenziellen Cyberbedrohungen bereitstellen soll.

>> Reaktion auf Cyberangriffe zur weitestmöglichen Verringerung der Auswirkungen. In dem Plan wird ein Schnellreaktionsdienst für das Gesundheitswesen im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve vorgeschlagen. Diese mit der Cybersolidaritätsverordnung eingerichtete Reserve bietet Dienste von privaten Anbietern vertrauenswürdiger Sicherheitsdienste für die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Im Rahmen des Plans können nationale Cybersicherheitsübungen durchgeführt und Leitfäden aufgestellt werden, um Gesundheitseinrichtungen bei der Reaktion auf spezifische Cybersicherheitsbedrohungen, auch Ransomware-Angriffe, zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, von solchen Einrichtungen die Meldung von Lösegeldzahlungen zu verlangen, um ihnen die benötigte Unterstützung zukommen lassen zu können und damit die Strafverfolgungsbehörden geeignete Folgemaßnahmen ergreifen können.

>> Abschreckung. Schutz der europäischen Gesundheitssysteme durch Abschreckung der Akteure, von denen eine Cyberbedrohung ausgeht, vor solchen Angriffen. Dazu gehört auch der Einsatz des Instrumentariums für Cyberdiplomatie, um eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten zu gewährleisten.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird Hand in Hand mit Gesundheitsdienstleistern, Mitgliedstaaten und Cybersicherheitskreisen erfolgen. Um die wirksamsten Maßnahmen weiter zu verfeinern, damit sie Patienten und Gesundheitsdienstleister zugutekommen können, wird die Kommission in Kürze eine öffentliche Konsultation zu diesem Plan einleiten, die allen Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern offensteht.

Nächste Schritte
Der Aktionsplan stellt den Beginn eines Prozesses zur Verbesserung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen dar. Konkrete Maßnahmen werden in den Jahren 2025 und 2026 schrittweise umgesetzt. Die Ergebnisse der Konsultation werden bis zum Ende des Jahres in weitere Empfehlungen einfließen.

Hintergrund
Die EU arbeitet an verschiedenen Fronten, um die Cyberresilienz zu fördern und ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in einem zunehmend digitalen und vernetzten Europa vor Cyberbedrohungen zu schützen. Mit diesem Aktionsplan wird der Dringlichkeit der Lage und den einzigartigen Bedrohungen, denen der Sektor ausgesetzt ist, Rechnung getragen. Er baut auf dem bestehenden Rechtsrahmen im Bereich der Cybersicherheit auf. Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister gehören gemäß der NIS-2-Richtlinie zu den Sektoren mit hoher Kritikalität. Der NIS-2-Rahmen für Cybersicherheit geht Hand in Hand mit der Cyberresilienzverordnung, dem ersten EU-Rechtsakt zur Festlegung verbindlicher Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, der am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen der Cybersolidaritätsverordnung einen Cybernotfallmechanismus eingerichtet, der die Solidarität der EU und koordinierte Maßnahmen zur Erkennung, Vorsorge und wirksamen Bewältigung zunehmender Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfälle stärkt.

Die Gewährleistung resilienter und sicherer digitaler Infrastrukturen ist unerlässlich für die vollständige Einführung des europäischen Raums für Gesundheitsdaten, der die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihrer Gesundheitsversorgung rücken und ihnen die uneingeschränkte Kontrolle über ihre Daten verschaffen wird. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 17.02.25


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