Sie sind hier: Startseite » Markt » Tipps und Hinweise

Zertifizierung von Cloud-Providern


Europäische Datenschutzgrundverordnung: Drei Tipps für die Cloud-Nutzung in Unternehmen
Zwar sieht die DSGVO eine geteilte Verantwortung zwischen Cloud-Nutzern und Cloud-Providern vor, doch zur Verantwortung gezogen werden schlussendlich die Unternehmen, die die Cloud nutzen



Von Eduard Meelhuysen, Vice President Sales EMEA, Bitglass

In knapp einem Jahr ist es soweit: Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Privatpersonen haben damit das Recht, von Unternehmen, denen sie im Zuge einer Geschäftsbeziehung ihre Daten anvertraut haben, auf Anfrage umfassende Auskunft über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu erhalten. Die Unternehmen wiederum unterliegen dann der Kontrolle staatlicher Prüfinstanzen, weshalb sie gefordert sind, nicht nur für Sicherheit, sondern auch für Transparenz in ihren Datenverarbeitungsprozessen zu sorgen.

Eine besondere Verantwortung wird Unternehmen zuteil, wenn es um die Nutzung von Cloud Computing-Anwendungen geht. Zwar sieht die DSGVO eine geteilte Verantwortung zwischen Cloud-Nutzern und Cloud-Providern vor, doch zur Verantwortung gezogen werden schlussendlich die Unternehmen, die die Cloud nutzen. Als so genannte Auftragsverarbeiter nehmen sie in etwa die Rolle eines Gatekeepers zwischen ihren Kunden und den Cloud-Providern ein. Laut DSGVO liegt es nunmehr in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle erhobenen Daten nur auf die Art verarbeitet werden, der ihre Kunden und Nutzer zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.

Eine große Herausforderung, wenn man bedenkt, dass bestimmt nicht alle Unternehmen über ausreichend Ressourcen verfügen, sich spielend leicht in diese Rolle einzufinden. Um in den verbleibenden zwölf Monaten auch die Cloud-Front sicher zu machen, sollten Unternehmen daher gegenwärtig folgende Punkte beachten:

1. Koordinierte "Fahndung" nach Unternehmensdaten
Um die IT-Infrastruktur des Unternehmens DSGVO-konform zu machen, arbeitet die IT in der Regel eng mit verschiedenen Abteilungen sowie der Geschäftsführung zusammen, um ein Verfahrensverzeichnis, also eine Übersicht der Verarbeitungsprozesse sämtlicher gesammelten Datenarten – beispielsweise personenbezogene Daten, Inhaltsdaten oder Verkehrsdaten - zu erstellen. Als personenbezogene Daten gelten dabei nicht nur Angaben zur Person, sondern weitere Daten, die eine natürliche Person bestimmbar machen, beispielsweise die IP-Adresse. Für Unternehmen, die den Wechsel in die Cloud planen oder diesen bereits vollzogen haben, bedeutet dies zunächst, dass sie ermitteln müssen, welche Art von Kundendaten im täglichen Geschehen den Weg in die Cloud finden und nicht zuletzt auch, wie diese dort geschützt sind. Beispielsweise könnten Inhaltsdaten in E-Mail-Cloud-Anwendungen ausgelagert sein oder Verkehrsdaten über bestimmte Websiteanalysetools dorthin gelangen.

Je nach Kapazitäten und personeller Auslastung im Unternehmen ist es sicherlich kein einfacher Job, herauszufinden, inwieweit welche Daten in die Cloud wandern werden oder bereits gewandert sind. Doch irgendjemand muss ihn machen, oder anders gesagt: Jemand muss die Verantwortung übernehmen. Zwar ist es wichtig, sämtliche relevanten Unternehmensverantwortliche in den Prozess einzubeziehen.

Doch um Verantwortungsdiffusion zu vermeiden, müssen diese Bemühungen koordiniert werden. Es ist zu spät, auf Grund einer neu eingeführten Cloudanwendung am Vorabend der DSGVO erneut das Verfahrensverzeichnis und sämtliche damit verbundenen Prozesse – zum Beispiel das Einholen der Zustimmung von Kunden – zu ändern. Daher sollte frühzeitig der im Rahmen der DSGVO geforderte unternehmenseigene Datenschutzbeauftragte ernannt und idealerweise mit der Koordination der für die DSGVO relevanten Prozesse betraut werden.

2. Datenverarbeitung auf Seiten der Cloud-Provider ermitteln
Ist das Verfahrensverzeichnis erst einmal erstellt, sollte man seine Cloud-Provider um eine Aushändigung ihres Verfahrensverzeichnisses bitten. Im Vergleich lässt sich damit ermitteln, inwieweit die Verarbeitungsart und auch die Sicherheitsstandards mit denen des Unternehmens übereinstimmen oder im umgekehrten Fall, inwieweit diese darüber hinausgehen und ob dafür ein erweitertes Einverständnis durch die Kunden eingeholt werden muss. Den Ergebnissen entsprechend muss die Datenschutzerklärung des Unternehmens aktualisiert werden.

Die DSGVO sieht darüber hinaus eine Zertifizierung von Cloud-Providern vor. Über verschiedene Gütesiegel soll das Level an Datenschutz und -sicherheit eines Anbieters zuverlässig abgebildet werden. Allerdings sind bisher noch keine einheitlichen Standards etabliert und die Zertifizierung ist freiwillig. Zwar ist anzunehmen, dass Gütesiegel langfristig für Cloud-Provider faktisch zu einem Wettbewerbskriterium werden. Doch es ist nicht abzusehen, ob dies sämtliche Cloud-Provider pünktlich bis Inkrafttreten der DSGVO umsetzen werden.

Um rechtzeitig auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen vorerst nicht darauf setzen, dass der bloße Blick auf ein Gütesiegel ihnen große Mühen ersparen wird. Vielmehr sollten sie die Datenverarbeitungsprozesse ihrer Cloud-Provider eingehend prüfen und auch auf eingesetzte Sicherheitsfunktionen wie Data Leakage Prevention (DLP) achten. Angesichts der drohenden Bußgelder, die Unternehmen treffen können, wenn die von ihnen gewählten Cloud-Provider nicht ausreichend Sorgfalt walten lassen, lohnt es sich, bei der Überprüfung äußerst gewissenhaft vorzugehen.

3. Schatten-IT vermeiden und Mitarbeiter schulen
Mit den Änderungen durch die DSGVO sollten Unternehmen auch ein stärkeres Augenmerk darauf legen, welche Unternehmensmitarbeiter auf welche Datenarten Zugriff haben und vor allem auch, von welchen Geräten. Es sollte möglichst ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter beispielsweise nach Feierabend von einem nicht abgesicherten, privaten Gerät auf wichtige Kunden- und Unternehmensdaten zugreifen und diese beliebig speichern oder mit anderen Cloudanwendungen bearbeiten können. Ebenso muss allen Mitarbeitern bewusst gemacht werden, dass sie bei Ausfall eines unternehmenskritischen Dienstes – beispielsweise einem Ausfall des E-Mailservers – sie zwischenzeitlich nicht auf andere private E-Mailkonten oder sonstige frei verfügbare Dienste ausweichen können, um dringende Korrespondenzen mit ihren Kunden doch noch abzuschließen.

Für derartige Fälle müssen die Sensibilität der Mitarbeiter für Datensicherheit geschärft sowie Verhaltensregeln festgelegt werden. Derartige Vorsichtsmaßnahmen erfordern mitunter auch die Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten und die Geschäftsleitung. Auch technische Vorkehrungen, wie die Verschlüsselung von Cloud-Daten und die Sicherung sämtlicher mobiler Unternehmensgeräte, können zur Minimierung derartiger Risiken beitragen. Hilfreich ist auch die Erarbeitung eines Rechte-Rollen-Konzeptes, um Zugriffsrechte zu segmentieren und den Nutzerzugriff auf sensible Daten zu einzuschränken.

Mit der DSGVO wird ein europäischer Standard für Datenschutz im digitalen Zeitalter geschaffen. Wie die Rechtsprechung sich im Zuge dessen für Cloud-Provider und die Cloud-nutzenden Unternehmen entwickeln wird, muss sich in der Praxis erst noch zeigen. Vorerst ist die Einführung DSGVO-konformer Prozesse für Unternehmen eine große Herausforderung – für manche mehr, für andere weniger. Doch langfristig bietet dies Unternehmen auch die Möglichkeit, sich mit ihren Grundsätzen zur Datenverarbeitung von ihren Wettbewerbern abzuheben und ihren Kundenkreis zu erweitern. Es lohnt sich also, von Anfang an gewissenhaft für die Sicherheit der Kundendaten Sorge zu tragen, sowohl innerhalb der eigenen Unternehmens-IT als auch in der Cloud. (Bitglass: ra)

eingetragen: 17.05.17
Home & Newsletterlauf: 26.05.17

Bitglass: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Tipps und Hinweise

  • XLAs: Der Mensch als Maßstab

    Über Jahrzehnte galten Service Level Agreements (SLAs) als Maßstab für gutes IT- und Servicemanagement: Wurde ein Ticket fristgerecht gelöst, war die Aufgabe erledigt. Doch in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zeigt sich: Diese Logik greift zu kurz. Effizienz allein entscheidet nicht mehr, ob Mitarbeitende zufrieden und produktiv bleiben. Gefragt ist ein neues Verständnis, das die tatsächliche Erfahrung der Menschen in den Mittelpunkt rückt.

  • Cloud-Souveränität immer stärker im Mittelpunkt

    Mit dem rasanten Fortschritt der digitalen Wirtschaft und dem Aufkommen zahlreicher neuer Technologien - allen voran Künstlicher Intelligenz (KI) - stehen europäische Entscheidungsträger vor einer neuen Herausforderung: Wie lässt sich ein innovatives Ökosystem regionaler Cloud-Anbieter schaffen, das sowohl leistungsfähige Lösungen als auch ausreichende Skalierbarkeit bietet? Und wie kann dieses Ökosystem mit internationalen Anbietern konkurrieren und zugleich die Abhängigkeit von ihnen verringern? Politik, Regulierungsbehörden, Forschungseinrichtungen und Industrievertreter in Europa konzentrieren sich darauf, wie der Kontinent seine Position im globalen Wettlauf um Cloud-Innovationen verbessern kann - ohne dabei die Kontrolle, Autonomie und Vertraulichkeit über europäische Daten aufzugeben, die andernfalls womöglich in anderen Märkten gespeichert, verarbeitet oder abgerufen würden.

  • Vom Nearshoring zum Smart Sourcing

    Aufgrund des enormen IT-Fachkräftemangels und der wachsenden Anforderungen von KI und digitaler Transformationen benötigen Unternehmen heute flexible und kosteneffiziente Lösungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Umsetzung anspruchsvoller Innovationsprojekte mit hohen Qualitätsstandards entscheiden sich deshalb viele Unternehmen für Nearshoring, da dieses Modell ihnen Zugang zu hochausgebildeten IT-Fachkräften in räumlicher und kultureller Nähe ermöglicht.

  • Sechs stille Killer des Cloud-Backups

    Cloud-Backups erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie auf den ersten Blick eine äußerst einfache und praktische Maßnahme zu Schutz von Daten und Anwendungen sind. Andy Fernandez, Director of Product Management bei Hycu, nennt in der Folge sechs "stille Killer", welche die Performance von Cloud-Backups still und leise untergraben. Diese werden außerhalb der IT-Teams, die täglich damit zu tun haben, nicht immer erkannt, können aber verheerende Folgen haben, wenn sie ignoriert werden.

  • Datenaufbewahrungsstrategie und SaaS

    Die Einhaltung von Richtlinien zur Datenaufbewahrung sind für Unternehmen unerlässlich, denn sie sorgen dafür, dass wertvolle Informationen sicher gespeichert und Branchenvorschriften - egal wie komplex sie sind - eingehalten werden. Diese Governance-Frameworks legen fest, wie Unternehmen sensible Daten verwalten - von deren Erstellung und aktiven Nutzung bis hin zur Archivierung oder Vernichtung. Heute verlassen sich viele Unternehmen auf SaaS-Anwendungen wie Microsoft 365, Salesforce und Google Workspace. Die Verlagerung von Prozessen und Daten in die Cloud hat jedoch eine gefährliche Lücke in die Zuverlässigkeit der Datenaufbewahrung gerissen, denn die standardmäßigen Aufbewahrungsfunktionen der Drittanbieter entsprechen häufig nicht den Compliance-Anforderungen oder Datenschutzzielen.

  • Lücken der SaaS-Plattformen schließen

    Die zunehmende Nutzung von Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendungen wie Microsoft 365, Salesforce oder Google Workspace verändert die Anforderungen an das Datenmanagement in Unternehmen grundlegend. Während Cloud-Dienste zentrale Geschäftsprozesse unterstützen, sind standardmäßig bereitgestellte Datenaufbewahrungsfunktionen oft eingeschränkt und können die Einhaltung der Compliance gefährden. Arcserve hat jetzt zusammengefasst, worauf es bei der Sicherung der Daten führender SaaS-Anbieter ankommt.

  • Nicht mehr unterstützte Software managen

    Von Windows bis hin zu industriellen Produktionssystemen: Wie veraltete Software Unternehmen angreifbar macht und welche Strategien jetzt nötig sind Veraltete Software ist weit verbreitet - oft auch dort, wo man es nicht sofort vermuten würde. Beispiele für besonders langlebige Anwendungen sind das SABRE-Flugbuchungssystem oder die IRS-Systeme "Individual Master File" und "Business Master File" für Steuerdaten, die seit den frühen 1960er-Jahren im Einsatz sind. Während solche Anwendungen ihren Zweck bis heute erfüllen, existiert daneben eine Vielzahl alter Software, die längst zum Sicherheitsrisiko geworden ist.

  • Wie sich Teamarbeit im KI-Zeitalter verändert

    Liefertermine wackeln, Teams arbeiten unter Dauerlast, Know-how verschwindet in der Rente: In vielen Industrieunternehmen gehört der Ausnahmezustand zum Betriebsalltag. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit in Produktion, Qualitätskontrolle und Wartung immer schneller, präziser und vernetzter werden. Wie das KI-gestützt gelingen kann, zeigt der Softwarehersteller Augmentir an sechs konkreten Praxisbeispielen.

  • Vom Workaround zum Schatten-Account

    Um Aufgaben im Arbeitsalltag schneller und effektiver zu erfüllen, ist die Suche nach Abkürzungen Gang und Gebe. In Kombination mit dem technologischen Fortschritt erreicht die Effizienz menschlicher Arbeit so immer neue Höhen und das bringt Unternehmen unwissentlich in eine Zwickmühle: Die zwischen Sicherheit und Produktivität. Wenn ein Mitarbeiter einen Weg findet, seine Arbeit schneller oder besser zu erledigen, die Bearbeitung von Zugriffsanfragen durch die IT-Abteilung aber zu lange dauert oder zu kompliziert ist, dann finden Mitarbeiter oftmals "kreative" Lösungen, um trotzdem weiterarbeiten zu können. Diese "Workarounds" entstehen selten aus böser Absicht. Allerdings stellen sie gravierende Sicherheitslücken dar, denen sich viele Beschäftigte und Führungskräfte nicht bewusst sind.

  • KI in der Cloud sicher nutzen

    Keine Technologie hat die menschliche Arbeit so schnell und weitreichend verändert wie Künstliche Intelligenz. Dabei gibt es bei der Integration in Unternehmensprozesse derzeit keine Tür, die man KI-basierter Technologie nicht aufhält. Mit einer wachsenden Anzahl von KI-Agenten, LLMs und KI-basierter Software gibt es für jedes Problem einen Anwendungsfall. Die Cloud ist mit ihrer immensen Rechenleistung und Skalierbarkeit ein Motor dieser Veränderung und Grundlage für die KI-Bereitstellung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen