Wie europäische Daten in der Cloud geschützt sind Den tatsächlichen Nutzen von Cloud Computing nämlich beeinträchtigt die amerikanische Rechtslage nicht
Von Dr. Joseph Reger, Chief Technology Officer bei Fujitsu Technology Solutions
(21.07.11) - Aktuelle Zeitungsartikel berichten, dass der USA Patriot Act amerikanische Behörden dazu berechtigt, Kundendaten sogar in europäischen Datenzentren einzusehen, wenn es sich um einen amerikanischen Anbieter handelt. Ein Rückschlag für Cloud Computing? Mitnichten! Es ist an der Zeit, einiges klarzustellen, sagt Dr. Joseph Reger von Fujitsu Technology Solutions. In jedem Fall kommen Unternehmen nicht umhin, genau zu prüfen, wem sie ihre Daten anvertrauen.
Die jüngsten Aussagen zum USA Patriot Act und seine Auswirkung auf Daten in der Cloud haben in der vergangenen Woche viele Unternehmen in Europa in Unruhe versetzt: Einige der Berichte lösen das unbehagliche Gefühl aus, die US-Behörden erhielten durch dieses Gesetz die Vollmacht, auf sämtliche Daten zuzugreifen – unabhängig von ihrem Speicherort. Doch Panik wäre fehl am Platze. Stattdessen sollten Unternehmen sich nur einmal mehr ins Bewusstsein rufen, dass eine ausführliche Evaluation im Vorfeld der Nutzung von Cloud Computing unerlässlich ist.
Lesen Sie zum Thema "Datenschutz und Compliance" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)
Eingeführt nach den Anschlägen vom 11. September 2011 als ein Anti-Terror-Gesetz, erlaubt der USA Patriot Act amerikanischen Behörden weitreichenden Zugriff auf Daten von US-Unternehmen und ihren Kunden, unabhängig vom Speicherort. Außerdem verbietet das Gesetz den Anbietern, die Datenweitergabe gegenüber ihren Kunden offenzulegen. Der USA Patriot Act ist eine gesetzliche Maßnahme der Vereinigten Staaten, um sich selbst und ihre Interessen zu schützen. Dies mag gerade angesichts der Ereignisse von 9/11 ein nachvollziehbarer Wunsch der USA sein. Europäischen Unternehmen jedoch, die diesem Wunsch nicht nachkommen und ihre Daten vor dem Zugriff von US-Behörden schützen wollen, bleibt nur eine Möglichkeit: sich für einen Anbieter zu entscheiden, der eben nicht dem USA Patriot Act unterliegt.
Das EU-Recht verbietet europäischen Cloud-Providern strikt die Weitergabe von Kundendaten in andere Regionen. Konkret heißt dies: Europäische Cloud-Anbieter können von US-Behörden nicht gezwungen werden, Daten von Nicht-Amerikanern herauszugeben – es sei denn, der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis. Das Gesetz ist hier eindeutig; es gibt keine rechtlichen Streitpunkte. Beauftragt ein europäischer Kunde einen europäischen Provider, und speichert dieser die Daten in Europa, so greift europäisches Recht.
Auf den ersten Blick scheint das dem globalen Konzept von Cloud Computing zu widersprechen, lebt dieses doch vom Gedanken standardisierter, vereinheitlichter und ortsunabhängiger Services für einen globalen Massenmarkt. Doch ist die Idee der Cloud damit wirklich in Gefahr? Keineswegs. Den tatsächlichen Nutzen von Cloud Computing nämlich beeinträchtigt die amerikanische Rechtslage nicht. Sie ruft uns nur einmal mehr ins Gedächtnis, dass bei aller berechtigten Euphorie für die Cloud eines nicht aus dem Fokus geraten darf: eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld eines Service-Vertrags. Da gilt es, sich ganz genau über den möglichen Provider und seine Bedingungen zu informieren. Und auch das Kleingedruckte zu lesen. So können Unternehmen mögliche Folgen besser abschätzen – und Risiken entweder eliminieren oder eben in Kauf nehmen.
Doch die aktuelle Diskussion hat auch für die Anbieter von Cloud Computing-Diensten Konsequenzen: Sie müssen feststellen, dass es nicht mehr ausreicht, sich über Technologien und Dienstgütevereinbarungen zu positionieren. Künftig kann auch der Standort eines Rechenzentrums – und damit der rechtliche Rahmen, dem der Provider unterliegt – zum Differenzierungsmerkmal werden.
Amerikanische Kunden mögen, da sie dem Patriot Act unterliegen, augenblicklich keine Alternativen haben. Für Europa jedoch gilt: Eine Datenweitergabe ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden ist gesetzlich nicht legitimiert." (Fujitsu Technology Solutions: ra)
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Naturkatastrophen und internationale Perspektiven
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Am 11. März 2011 erschütterte das Tohoku Erdbeben mit einer Stärke von 9,0 die Ostküste Japans. Dies führte zu einer zweiten Naturkatastrophe: Eine riesige, 30 Meter hohe Flutwelle zog alles mit sich, als sie an der japanischen Küste aufschlug. Das Meerwasser durchbrach den Schutzwall des Atomkraftwerks Fukushima und löste eine dritte Katastrophe aus: die Kernschmelze im Kraftwerk. Daraufhin sah sich die japanische Regierung gezwungen, eine Sperrzone in einem Radius von 20 Kilometern um das Kraftwerk herum einzurichten.
Cloud Computing und Datenschutz
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Lebens- und Krankenversicherungen, Ärzte und Rechtsanwälte sollten zukünftig Cloud Computing-Anwendungen nutzen dürfen. Diese Forderung an die Politik stellte Prof. Dr. Peter Bräutigam, Datenschutzexperte und Partner der internationalen Kanzlei Noerr, auf dem "Noerr Outsourcing Day". Der Münchner Rechtsanwalt hält das sogar strafrechtlich verbotene Auslagern von Daten z.B. für Ärzte und Anwälte für nicht mehr zeitgemäß: "Die Cloud ist meist sicherer als die Speicherung von Daten auf lokalen Servern der einzelnen Kundenunternehmen", sagt Bräutigam. "In der öffentlichen Diskussion um Datensicherheit beim Cloud Computing werden häufig tatsächlich nicht vorhandene Gefahren heraufbeschworen."
Mit Cloud-Services profitieren vom wachsende Markt
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Nach einer aktuellen Studie der Experton-Group im Auftrag des Branchenverbands Bitkom wird der deutsche Markt für Cloud Computing in diesem Jahr die Umsatzgrenze von 5 Milliarden Euro überschreiten und damit um fast 50 Prozent wachsen. Größten Anteil haben dabei die Geschäftskunden: Gut 3 Milliarden Euro geben Unternehmen für Cloud Computing aus, im Vorjahr war es gut eine Milliarde Euro weniger. Der Hauptteil dieser Umsätze entfällt mit 1,4 Milliarden Euro auf Cloud Computing-Services. Bis 2016 soll der Markt auf rund 17 Milliarden Euro expandieren.
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