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Mindestanforderungen bei Cloud Computing-Services


BSI-Eckpunktepapier "Cloud Computing" deckt elf als kritisch identifizierte Bereiche der Cloud Computing-Sicherheit ab
IT-Sicherheit: Grundlage für den sachgerechten Austausch zwischen Cloud Computing-Anbietern und Cloud Computing-Anwendern

(17.05.11) - Im Rahmen des 12. Deutschen IT-Sicherheitskongresses hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die finale Fassung des Eckpunktepapiers "Sicherheitsempfehlungen für Cloud Computing Anbieter" veröffentlicht. Das Papier beschreibt die Mindestanforderungen zur Informationssicherheit bei Cloud Computing-Diensten. Im September 2010 hatte das BSI den Entwurf des Eckpunktepapiers vorgestellt, der von den Anbietern, Anwendern, Verbänden und sonstigen Marktteilnehmern weitgehend positiv aufgenommen und konstruktiv kommentiert wurde. Die Kommentare und Beiträge sind in die nun veröffentlichte finale Version eingeflossen.

Mit dem Eckpunktepapier Cloud Computing bietet das BSI eine Grundlage für den sachgerechten Austausch zwischen Cloud Computing-Anbietern und Cloud Computing-Anwendern. Auf Basis des Papiers lassen sich zudem – auch auf internationaler Ebene – konkrete Empfehlungen für Unternehmen und Behörden zur Absicherung von Cloud Computing-Services erarbeiten.

Lesen Sie zum Thema "IT-Security" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Best Practices zur Absicherung von Cloud Computing-Diensten
Das Eckpunktepapier Cloud Computing deckt elf als kritisch identifizierte Bereiche (Eckpunkte) der Cloud Computing-Sicherheit ab. Dabei betrachtet das BSI die Cloud-basierte Verarbeitung von Informationen mit verschiedenen Schutzbedarfsanforderungen. Hohen Schutzbedarf haben beispielsweise vertrauliche Unternehmensinformationen oder schützenswerte personenbezogene Daten. Die Festlegung des Schutzbedarfs von Informationen, Anwendungen und IT-Systemen orientiert sich dabei an den Schutzbedarfskategorien nach IT-Grundschutz. Der Schutz von Informationen, die als staatliche Verschlusssache eingestuft wurden, wird in dem Eckpunktepapier nicht explizit betrachtet.

Das Eckpunktepapier Cloud Computing enthält darüber hinaus eine Reihe von Best Practices für die Absicherung der elf kritischen Bereiche. Neben
Sicherheitsanforderungen aus der klassischen IT wie Sicherheitsarchitektur, ID- und Rechtemanagement, Notfallmanagement, Monitoring und Security Incident Management werden auch Themen behandelt, die bei der Auslagerung von Daten, Anwendungen und Prozessen in eine Public Cloud besondere Relevanz erhalten.

Hierzu zählen Themen wie Vertragsgestaltung, Datenschutz und Mandantenfähigkeit. Insbesondere ist die sichere und verlässliche Trennung der Mandanten aufgrund der gemeinsam genutzten IT-Infrastruktur essentiell und stellt einen Schlüsselaspekt der Cloud Computing-Security dar. (BSI: ra)

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