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Urteil zu Staatstrojanern


eco begrüßt Klarstellung des BVerfG: Was das Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, erklärt eco-Vorstand Klaus Landefeld
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung veröffentlicht und dabei klare verfassungsrechtliche Grenzen gezogen. Das Urteil setzt ein wichtiges Signal – auch mit Blick auf die digitale Sicherheit und den Umgang mit staatlicher Überwachung


Das Bundesverfassungsgericht hat 7. August 2025 seine Leitsätze zu zentralen Vorschriften der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der Online-Durchsuchung veröffentlicht. Dabei hat es die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Maßnahmen klargestellt. Bei der sogenannten Quellen-TKÜ wird nicht der klassische Leitungsverkehr überwacht. Stattdessen wird die Kommunikation direkt an der Quelle, also auf dem Endgerät, mitgelesen, noch bevor sie verschlüsselt werden kann. Dazu sagt eco Vorstand Klaus Landefeld:

"Die Entscheidung bringt ein Stück überfällige Rechtssicherheit in die Debatte um staatliche Überwachungsinstrumente, wirft aber auch neue Fragen insbesondere hinsichtlich der Wirkung des Eingriffes in moderne Kommunikationsmittel auf. Dass der Einsatz von Quellen-TKÜ bei leichteren Straftaten für unverhältnismäßig erklärt wurde, ist ein wichtiges Signal. Auch die Feststellung, dass die Online-Durchsuchung ohne Zitierung des Fernmeldegeheimnisses verfassungswidrig ist, bestätigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung bei Grundrechtseingriffen."

Zuverlässiges Schwachstellenmanagement gefordert
Rechtlich sei damit manches klarer geworden – technisch bleibe das Risiko jedoch bestehen. Denn der Einsatz von Staatstrojanern, so Landefeld, beruhe weiterhin auf einem Zielkonflikt: "Um Ermittlungen zu ermöglichen, hält der Staat gezielt Sicherheitslücken offen oder kauft sie ein. Damit setzt er bewusst alle IT-Systeme – und nicht nur die der mutmaßlichen Täter – einer erhöhten Angreifbarkeit aus. Der Staat aber darf nicht selbst zum Risiko für die digitale Sicherheit werden. Wer Schwachstellen nicht meldet, sondern instrumentalisiert, untergräbt das Vertrauen in digitale Infrastrukturen."

Der Gesetzgeber sei nun gefordert, nicht nur formale Nachbesserungen vorzunehmen, sondern diesen Zielkonflikt grundlegend aufzulösen. "Eine zukunftsfähige Sicherheitsstrategie braucht verbindliche Regeln zum Schwachstellenmanagement, klare Transparenzpflichten bei Eingriffsbefugnissen und ein IT-Sicherheitsverständnis, das den grundlegenden Schutz der Bevölkerung über den Zugriff in wenigen Einzelfällen priorisiert", plädiert Landefeld. "Schauen Sie sich die gerade aktuell diese Woche neu veröffentlichten Zahlen zum Einsatz der diversen Staatstrojaner einmal an: für eine Handvoll Einsatzfälle pro Jahr wird die Cybersicherheit von rund 90 Millionen Bürgern und Unternehmen riskiert. Wie kann das verhältnismäßig sein?" (eco: ra)

eingetragen: 27.08.25

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Meldungen: IT Security

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  • Nur bei schwersten Straftaten zulässig

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt. Die Karlsruher Richter betonen zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen."

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